Mehr als ein Drittel aller Ehen in Deutschland wird geschieden. Eine Scheidung wirft regelmäßig eine Vielzahl regelungsbedürftiger Fragen auf. So stellt sich zunächst das Problem, welcher Unterhaltsanspruch während des Getrenntlebens und nach der Scheidung besteht und wer das Sorgerecht für die Kinder bekommt. Wie ist gemeinschaftliches Vermögen auseinander zu setzen? In welcher Höhe werden Rentenansprüche übertragen?
Da ein gewisser Teil dieser Regelungen auch außergerichtlich vorgenommen werden kann, empfiehlt es sich, sich frühzeitig über die bestehenden Möglichkeiten beraten zu lassen.
Gerade eine zunehmende Anzahl von Scheidungen zeigt uns, wie wichtig es für eine eheliche Gemeinschaft ist, für den Fall der Trennung und evtl. nachfolgenden Scheidung unter Umständen Vorsorge zu treffen. Eine individuelle Vereinbarung der Partner zu Zeiten, in denen noch Gemeinsamkeiten beider bestehen, ist ratsam.
Im Falle einer Scheidung kann man sich viel Zeit, Geld und natürlich auch Ärger ersparen.
Da eine Vielzahl von Partnern unverheiratet leben, sind familienrechtliche Vereinbarungen auch für unverheiratete Paare sinnvoll. Um die sog. ungeregelten Verhältnisse auf einen festen Stamm zu stellen und um sich bei einer Trennung nicht plötzlich vor nie geahnten Schwierigkeiten zu befinden, ist dies gerade wichtig. Aus verfassungsrechtlichen Gründen werden die Rechte in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht der Ehe gleichgestellt. Insbesondere für Paare, die längerfristig ohne Trauschein zusammenleben wollen, empfiehlt es sich, Regelungen hinsichtlich dieses Zusammenlebens zu treffen. Zwietracht wird hiermit im Falle des Auseinanderlebens vermieden.