Mal kurz nicht aufgepasst und schon ist dieser unmögliche Pkw dort, wo er nicht sein soll.
Bei einem Verkehrsunfall ist der ärger zunächst vorprogrammiert, unabhängig davon, ob es sich um kleine Baga- tellschäden oder um schwerwiegende Personen- oder Sachschäden handelt.
Im Falle, dass den Unfallgegner ein Allein- oder Mitverschulden trifft, bestehen Ansprüche gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung. Diese ist jedoch oftmals nicht gleich bereit, die berechtigten Ansprüche zu regulieren. Vielmehr fahndet die gegnerische Versicherung nach Umständen, die ein Mitverschulden von Ihnen als dem Unfallgegner begründen könnte.
Wir übernehmen für Sie die Schadensregulierung. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners muss die Anwaltskosten übernehmen, wenn der Unfall vom Gegner allein verschuldet ist. Bei Mitverschulden besteht eine Quotelung.
In einer solchen Unfallsache machen wir für Sie Ihre Schadenspositionen geltend und dies nicht nur betreffend der Reparaturkosten, sondern auch bzgl. eventueller Kosten eines Sachverständigen. Nach der Rechtsprechung ist abzuklären, ab welcher Höhe des Schadens die zuständigen Gerichte einen solchen Sachverständigen als zwingend erforderlich ansehen. In einem solchen Fall würden Ihnen dann die Sachver- ständigenkosten erstattet.
Im Falle eines Personenschadens machen wir für Sie geltend u.a. den Anspruch auf Schmerzensgeld, der nicht zu unterschätzen ist und natürlich auch den Verdienstausfall.